Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Taktraumfestival GmbH
Schulstraße 12
85049 Ingolstadt

Vertreten durch:

Diego Richter
Christopher Britt

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 171 1907542
E-Mail: info@taktraumfestival.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt
Registernummer: HRB 8351

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE313194434 / Steuernr.: 124/163/01326

Haftungsausschluss

Inhalt des Online-Angebots

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (“Hyperlinks”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss.

Foto- und Filmaufnahmen

Auf dem Festival werden durch die Medien und/oder den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt, vervielfältigt und z.B. für aktuelle Berichterstattungen bzw. Dokumentationen via Print, DVD, TV und/oder Internet verbreitet. Mit dem Betreten des Festival- und Campinggeländes erklärt sich jeder Besucher damit einverstanden, dass diese Aufnahmen auch die Person des Besuchers abbilden und für die vorgenannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.

Tickets

Die Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingung führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Entzug der Eintrittskarte berechtigt.

Keine Weitergabe von Daten an Dritte

Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte übermittelt. Wir werden die freiwillig zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur für die mitgeteilten Zwecke erheben, verarbeiten und nutzen. Eine Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgt nur im Rahmen der einschlägigen Gesetze bzw. sofern wir durch eine gerichtliche Entscheidung dazu verpflichtet sind.

Speicherung personenbezogener Daten

Wir speichern die personenbezogenen Daten nur solange die gewünschten Leistungen genutzt werden. Nach der Zweckerfüllung/Leistungserbringung werden die Daten gelöscht. Alle übermittelten personenbezogenen Daten werden sicher und in Einklang mit der geltenden Datenschutzgesetzgebung gespeichert. Wir sind bemüht, personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail kann die vollständige Datensicherheit unsererseits nicht gewährleistet werden. Wir empfehlen bei der Übermittlung von vertraulichen Informationen den Postweg.

Cookies

Die Internetseiten verwenden an mehreren Stellen so genannte Cookies. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem Rechner des Nutzers abgelegt werden und die der Browser speichert. Cookies richten auf dem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren.

AGB / Allgemeine Geschäftsbedingung des Taktraumfestivals

1. Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Ein Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte ist grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des Festivalbesuchers begründet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit einem sogenannten Besucherbändchen gestattet. Dieses Besucherbändchen erhält der Gast im Tausch gegen eine gültige Eintrittskarte an den Kassenhütten im Eingangsbereich.

2. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen Abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.

2a. Nicht ausgeschlossen ist die Absage des Events aufgrund von Seuchen, Epidemien und Pandemien (wie zum Beispiel dem Corona Virus).

2b. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.

2c. Der Veranstalter behält sich das Recht vor aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen des Festivalgeländes, wie z.B. Bühnen wegen Überfüllung zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucherströme unmöglich ist.

3. Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Festivalveranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolg auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.

4. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters (außer Nr. 2) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

5. Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.

6. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet – es sind nur Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven, Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/ MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.

7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern oder die Veranstaltung abzusagen. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des Festivals werden durch Aushänge bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.

8. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

9. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

10. Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von durch beauftragte Dritte ausgeübt.

11. Das so genannte Stage diving, crowd surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne und Bäumen, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

12. Für den Veranstalter ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Personalisierung des Tickets eine Selbstverständlichkeit. Der Veranstalter nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, zur Durchführung des Vertrages. Der Kunde kann einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung beim Veranstalter jederzeit widersprechen. Wenn der Kunde dieser Verwendung seiner Angaben insgesamt widersprechen möchte, genügt eine Nachricht an:

Taktraumfestival GmbH, Schulstrasse 1 ½, 85049 Ingolstadt, info@taktraumfestival.de

13. Die Abgabe von Getränken auf dem Festivalgelände erfolgt nur in Plastikbechern oder Dosen, für den ein Pfand erhoben wird.

14. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet) ein.

15. Der Käufer darf die Eintrittsberechtigung nicht als Preis bei einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben oder sonst zu Werbezwecken einsetzen. Die Karten sind personalisiert. Die Personalisierung ist durch eine vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Unterseite auf der Festivalseite durchzuführen und muss über diese erfolgen. Die Eintrittsberechtigung ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragbar: Der Dritte darf die Eintrittsberechtigung nicht als Preis bei einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben oder sonst zu Werbezwecken einsetzen und muss alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag – einschließlich des Weiterverkaufsverbots – übernehmen.

16. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Ingolstadt vereinbart; es gilt deutsches Recht.

17. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

18. Jugendschutz

18.1. Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

18.2. Kinder und Jugendliche im Alter bis einschließlich 15 Jahre haben nur Zutritt zur Open Air Veranstaltung mit personensorgeberechtigte Personen oder einer erziehungsbeautftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

18.3. Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zum Taktraumfestival.

18.4. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Ein entsprechendes Formular gibt es hier als Datei zum Download.

18.5 Für den Veranstalter ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Personalisierung des Tickets eine Selbstverständlichkeit. Der Veranstalter nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, zur Durchführung des Vertrages. Der Kunde kann einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung beim Veranstalter jederzeit widersprechen. Wenn der Kunde dieser Verwendung seiner Angaben insgesamt widersprechen möchte, genügt eine Nachricht an:

Taktraumfestival GmbH, Schulstrasse 1 ½, 85049 Ingolstadt, info@taktraumfestival.de